Physiotherapie
Studium Bachelor of Science (B.Sc.)
der beruf
Mit dem Bachelor in Physiotherapie erwerben Sie Qualifikationen, die gefragt sind. So wächst der Bedarf an akademisch ausgebildeten Fachkräften sowohl in Therapie als auch in der Lehre.
Mit der Doppelqualifikation als staatlich anerkannte*r Physiotherapeut*in und dem Bachelor of Science in Physiotherapie sichern Sie sich die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft in der Physiotherapie.
Auf einen Blick
Zielgruppe
junge Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung, die sich den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den zukünftigen demografischen Anforderungen in der Physiotherapie stellen wollen
Studienmodell
Berufsbegleitend- oder berufsintegrierend
Abschluss
Bachelor of Science (B.Sc.)
180 Credit Points (ECTS)
Anmeldung
online über unser Anmeldeformular
Studiendauer
berufsbegleitend:
- 3-jähriges Studium – verkürzt auf 2 Jahre Studiendauer.
Studiengebühren
- 295,- € Studiengebühr (monatl.)
einmalig:
- 180,- € Aufnahmegebühr
- 380,- € Prüfungsgebühren zum Ausbildungsende
Online bewerbung
Suchen Sie eine Ausbildung mit Zukunft? Jetzt einfach und schnell bewerben.
Inhaltliche Schwerpunkte
Der Bachelor-Ausbildungsgang (B.Sc.) ist ein praxisorientierter Studiengang. Sie vertiefen die physiotherapeutischen und medizinischen Fertigkeiten, um Menschen bei der Entwicklung, der Erhaltung oder der Wiederherstellung aller somatischen und physischen Funktionen zu helfen. Gleichzeitig erlernen Sie wissenschaftliches Arbeiten und Forschen. Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen Handlungsfelder der Physiotherapie. Diese werden wissenschaftlich unterlegt. Weitere Lehrangebote vermitteln Einblicke in unterschiedliche Fachgebiete, die für die weitere Berufstätigkeit wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Pädagogik oder Management.
Vorteile des Studiums
Die Doppelqualifikation als staatlich anerkannte*r Physiotherapeut*in und dem Bachelor of Science in Physiotherapie bietet Ihnen verschiedene Vorteile im späteren Berufsleben
Vertiefung und Erweiterung der Fachkenntnisse gegenüber der Ausbildung
Qualifikation für leitende Positionen in Praxen und Kliniken
Beschäftigung im Ausland möglich, da der Bachelor-Abschluss international anerkannt ist
Zulassung für Masterstudiengänge im Gesundheitswesen
Qualifikation für Managementaufgaben im Gesundheitswesen
Zulassungs-
voraussetzungen
Sie haben Fragen, z.B. zu den Zulassungsvoraussetzungen? Wir beraten Sie gerne!
berufsintegriert
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschulreife
- Nachweis eines staatlichen Abschlusses in Physiotherapie
- mit Abitur oder Fachhochschulreife kann das Studium direkt nach der Ausbildung beginnen
- ohne Abitur oder Fachhochschulreife muss eine mind. zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin vorgewiesen werden sowie einen Abschluss mit der Note 2,5 oder besser
Finanzierung
Die Finanzierung eines Studiums ist nicht immer einfach.
Deshalb möchten wir Sie mit Informationen und Tipps zu Förderungen unterstützen. Neben Stipendien und Bildungskrediten gibt es auch staatliche Förderungen. Diese Leistungen hängen immer von den individuellen Verhältnissen ab. Informieren Sie sich am besten bei den entsprechenden Behörden und Ämter.
Vollständige Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber
Die Studiengebühren gelten als Weiterbildungskosten, können demnach als betriebliche Ausgaben angesetzt werden. Diese sind damit für den Arbeitgeber sozialversicherungsbefreit.
Optional: Nettolohnoptimierung. Verringerung des Bruttolohns anteilig zur Freistellung für das Studium (auch teilweise möglich) und Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber. Hierbei profitiert der Arbeitgeber zusätzlich im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge.
Geteiltes Finanzierungsmodell: Refinanzierung über den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber finanziert die hälftige Studiengebühr und refinanziert die übrigen Studiengebühren im Laufe der Betriebszugehörigkeit im Rahmen eines Mitarbeiterbindungsprogrammes (Mitarbeiterbindung)
BAföG
Als private Berufsakademie wird gemäß § 2 Abs. 2 BAföG und § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG eine Ausbildungsförderung geleistet. Da es sich bei den Studiengängen der ISBA um berufsintegrierende Studiengänge handelt sind Sie natürlich antragsberechtig. Inwieweit Ihr BAföG Antrag bewilligt wird, kommt auf Ihre persönliche Situation an, wobei hier u.a Ihr eigenes Einkommen ausschlaggebend sein wird.
Steuerliche Absetzbarkeit bei Eigenfinanzierung
Die Gebühren können i.d.R. im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierdurch können bis zu 42% der Gebühren vom Finanzamt zurückerstattet werden. Zudem absetzbar: Fahrtkosten, Kopierkosten, Übernachtungskosten,
Verpflegungsmehraufwendungen etc. Es lohnt sich, bei einem Steuerberater nachzufragen, mit welchen Erstattungen Sie rechnen können.
Studienkredite
Auch gibt es die Möglichkeit, Studienkredite aufzunehmen, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden abgestimmt sind.
Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung sind Bildungsdarlehen. Die Bonitätsprüfung und Abwicklung erfolgt direkt über die jeweilige Bank.
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Forschung und Bildung individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Die ausgewählte Weiterbildung muss dabei für den beruflichen Kontext wichtig sein, unabhängig davon, ob die für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit zutrifft.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) in der ESF+ - Förderperiode 2021-2027
Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ unterstützt seit 2016 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland mit Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter*innen. Damit setzt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie einen Anreiz für Betriebe und Beschäftigte zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU.
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